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Anwendungsgesetz zum Steuerabkommen zwischen USA und Deutschland

Deutschland und die USA haben nunmehr den Auskunftsverkehr im Bereich der Steuerhinterziehung ausgebaut.

Bereits am 31. Mai 2013 vereinbarten beide Staaten das Abkommen zur „Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten“. Mit Gesetz v. 10.10.2013 ist dieses Abkommen nun in deutsches Recht umgesetzt worden (BGBl. II 2013, 1362). Die neue Rechtslage gilt bereits seit dem 16.10.2013. In diesem Abkommen verpflichten sich beide Staaten, die  für die Besteuerung relevanten Daten von Finanzinstituten auszutauschen.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Dieses Abkommen entspricht der Tendenz der jüngsten internationalen Entwicklung. Denn die Finanzminister der G20-Staaten haben sich dafür ausgesprochen, den OECD-Steuer-Standard zu einem automatisierten Informationsaustausch weiterzuentwickeln. Im Rahmen einer Selbstanzeige sollten auch Konten in den USA bedacht werden (Vollständigkeitsgebot).

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