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Ende der Steuerhinterziehung durch Gewinnverlagerungen und Briefkastenfirmen?

Die G20 Finanzminister einigten sich am 09. Oktober 2015 auf einen gemeinsamen 15 Punkte Plan, der auf einem Vorschlag der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) basiert (OECD: Maßnahmenplan G20 gegen Steuerhinterziehung in Steueroasen). Der 15-Punkte-Plan wendet sich gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen in sogenannten Steueroasen.

Durch die gezielte Verlagerung von Gewinnen und aggressive Steuermodelle – sog. „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) - gehen den Staaten nach Schätzungen pro Jahr ca. 100 bis 240 Milliarden US-Dollar verloren. Sog. Off-Shore - und Briefkastenfirmen, die im Ausland mit wenig oder keinem Personal riesige Gewinne erzielen sollen - so die Vorstellung der Finanzminister - der Vergangenheit angehören.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gab sich damit nicht zufrieden. Er sagte: „Das ist nicht das Ende der Geschichte. ... Wir können liefern, wenn wir entscheiden, es zu tun.“ Die Finanzminister aus Großbritannien (George Osborne), Frankreich (Michel Sapin) und den USA (Jacob Lew) sicherten die zeitnahe und vollständige Umsetzung des Programms zu.

Wesentliche Punkte des 15-Punkte-Plans der G20 Finanzminister

Mit Superlativen wird nicht gespart. Die OECD selber spricht von der größten Änderung des Steuerrechts seit 100 Jahren. Im Einzelnen einigte man sich auf folgende wesentliche Punkte:

  • Besteuerung im Land der wirtschaftlichen Betätigung; global agierende Konzerne wie Google, Apple und Starbucks sollen ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfalten. Danach sollen internationale Konzerne nach Ländern aufgeschlüsselte Kennziffern vorlegen, die die Finanzbehörden der Vertragsstaaten "unter Wahrung des Steuergeheimnisses" untereinander austauschen können. Ob dies umsetzbar sein wird, ist schon heute fraglich, siehe dazu auch den Beitrag von RA Dirk Beyer: Finanzgericht Köln: Vorläufiger Stopp Internationaler Informationsaustausch
  • Undurchsichtige Finanzströme und Steuervermeidungs-Modelle über Briefkastenfirmen sollen bekämpft werden
  • Eindämmung des Missbrauchs internationaler Steuerregeln; international nicht abgestimmte Steuerregeln sollen verbessert, d.h. insbesondere bestehende Doppelbesteuerungsabkommen sollen überarbeitet werden
  • Vermeidung nationale Steuerrabatte (sog. tax rulings); durch sog. Patent und Lizenzbox wurden die Steuersparmodelle von Google, Apple und Co. erst ermöglicht.

Kommt globaler automatischer Informationsaustausch?

Dies soll der Vergangenheit angehören bzw. soll es ein Mindestmaß an Besteuerung gewährleistet werden. Weiterhin sind Offenlegungsregeln und besondere Besteuerungsgrundsätze für Internet Firmen und Online Händlern (sog. E-Commerce) sowie Berichtspflichten und Schiedsgerichte geplant. Die Beschlüsse setzen eine Reihe von Maßnahmen fort, die Grundlage für einem globalen (automatischen) Informationstausch sein können. Neben dem Ziel der Bekämpfung der Steuerhinterziehung versucht man den sehr schwierigen Weg hin zu einer gerechteren Aufteilung des Steueraufkommens zu ebnen. Dabei reagieren die Staaten sehr spät auf die Auswirkungen der Globalisierung. Sicher ist, dass die Besteuerung internationaler Konzerne transparenter wird. Auch werden Kapitalströme leichter kontrolliert werden können, was die Aufdeckung von Steuerhinterziehung erleichtert. Im Ergebnis bleibt abzuwarten, wie der nationale Gesetzgeben die Vorgaben umsetzen kann. Hier wurde ihm jüngst durch eine Entscheidung des Finanzgericht Köln bereits eine erst Grenze aufgezeigt.

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