Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartInternat. SteuerrechtInternationaler InformationsaustauschÖsterreich

Informationsaustausch mit Österreich

Auch Österreich wird ab 2016 am neuen globalen Standard für den Informationsaustausch teilnehmen. LHP Rechtsanwälte bieten Rechtsberatung und informieren zu aktuellen Entwicklungen.

Österreich hatte bis zuletzt sein Bankgeheimnis solange wie möglich schützen wollen. Der internationale politische Druck war zu stark geworden, so dass Österreich sich dem neuen globalen Standard für den Informationsaustausch im Bereich Kapitaleinkünften (AIA) nicht länger entziehen konnte. Damit haben sich nun alle EU-Staaten zur Anwendung des neuen globalen Standards verpflichtet, welcher von mehr als 90 Staaten getragen wird.

Rück- und Ausblick zum Informationsaustausch mit Österreich

Die anonyme Quellensteuer als Privileg Österreichs als Unikum in der EU und wie Österreich sich ausgehend von der Erklärung im März 2014, den internationalen Auskunftsstandard anzuwenden, hinsichtlich der Umsetzung des Informationsaustausches entwickeln wird.

Was bisher geschah: Gruppenanfrage sorgt für Unsicherheit bei Kapitalanlegern

Status Quo und Ausblick: Österreich wird den internationalen Auskunftsstandard anwenden

Ende des Bankgeheimnisses für Konten in Österreich

Bis zum Inkrafttreten der beschlossenen Neuregelungen wird Österreich das bestehende Quellensteuersystem anwenden.

Die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches in nationales Recht in Österreich (in nationalen Gesetzen wie z.B. EU-Amtshilfegesetz, Amtshilfedurchführungsgesetz oder Bankwesensgesetz) bedeutet das Ende des Bankgeheimnisses für Konten in Österreich. Dies gilt für alle Personen, die in EU-Staaten oder sonstigen Drittstaaten ansässig sind, die den neuen globalen Auskunftsstandard AIA anwenden.

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte