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Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Die wachsende Globalisierung führte für die nationalen Finanzbehörden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zunehmend zu Schwierigkeiten bei der Sicherstellung einer lückenlosen Steuererhebung und Steuerstrafverfolgung.

Da sich ihre Hoheitsgewalt grundsätzlich auf das Gebiet des jeweiligen Staates beschränkt, war es den Finanzverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden zumeist unmöglich, steuerrelevante Erkenntnisse im Ausland zu gewinnen. Dieses Unvermögen nutzten viele Steuerpflichtige in zum Teil strafbarer Weise aus, indem sie sich durch intransparente Aktivitäten auf internationalem Parkett Steuervorteile verschafften. In der Absicht, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, haben sich die internationalen Finanzverwaltungen in den vergangenen Jahren zusammengeschlossen und verschiedene Verfahren entwickelt, um das Besteuerungsdefizit zu beseitigen. Eines dieser neuen Verfahren ist das des automatischen Informationsaustauschs (AIA), dessen Grundzüge im Nachfolgenden dargestellt werden.

Der automatische Informationsaustausch (AIA) im Überblick

AIA - Automatic Exchange of Information

Das Verfahren – Wie funktioniert der AIA?

Die vier Säulen des AIA-Standards

Welche Daten sind betroffen?

Welche Staaten nehmen derzeit am AIA teil?

Kritik am derzeitigen AIA

Weiterführende Literatur zum Thema des automatischen Informationsaustauschs

Kompetente Beratung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten – Automatischer Informationsaustausch

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