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Erbschaftsteuerhinterziehung und Erben

Rechtsfolgen für Erben bei Hinterziehung der Erbschaftsteuer

Ein familiärer Todesfall ist immer ein tiefer Einschnitt in das Leben der Hinterbliebenen. Alle Kraft konzentriert sich auf die Vorbereitung der Trauerfeierlichkeiten. Handeln fällt in dieser Situation sehr schwer und kaum jemand hat den Kopf frei, um wichtige, nach dem Todesfall erforderliche Formalitäten zu erledigen. Dazu gehört beispielsweise die Meldung des Todesfalls beim örtlichen Standesamt unter Vorlage der vom Arzt zuvor ausgestellten Todesbescheinigung. Gleichzeitig wird der Todesfall in das Sterberegister eingetragen und anschließend die Sterbeurkunde ausgestellt. Die Sterbeurkunde wird regelmäßig beim Nachlassgericht eingereicht, um einen Erbschein zu beantragen. Die Sterbeurkunde wird auch benötigt, um sie bei der Rentenversicherung und den Verstorbenen betreffenden Versicherungsgesellschaften und Bankinstituten oder bei sonstigen Vertragspartnern vorzulegen. Niemand denkt in dieser Situation an das Finanzamt oder gar an die Erbschaftsteuer.

Rechtliche Hinweise zur Erbschaftsteuerhinterziehung

Erbschaftsteuer: Was das Finanzamt im Todesfall erfährt

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Steuerhinterziehung des Erblassers und die Haftung der Erben

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Anwaltliche Leistungen bei Steuerdelikten

LHP Rechtsanwälte stehen Ihnen im Rahmen steuerrechtlicher Beratung wie steuerstrafrechtlicher Aufklärung im Zusammenhang mit Steuerdelikten zur Verfügung, übernehmen anwaltliche Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen und verteidigen Sie gegenüber Finanzbehörden und Gerichten beim Verdacht der Steuerhinterziehung. Ziel der Vertretung im Steuerstrafrecht ist die Straffreiheit bzw. ein möglichst geringes Strafmaß. Darüberhinaus sind wir als Testamentsvollstrecker tätig und beraten zu rechtssicherer wie steueroptimaler Vermögensnachfolge.

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