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Ehegattenerbrecht und Ehegattenerbfolge

Gesetzliche Erbfolge des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners

Der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner hat im deutschen Erbrecht und in der gesetzlichen Erbfolge eine Sonderstellung: Obwohl er nicht zu den Blutsverwandten gehört, gilt er als Verwandter erster Ordnung und ist als solcher erbberechtigt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Bestimmungen des Ehegattenerbrechts gesondert in § 1931 BGB (gesetzliches Erbrecht des Ehegatten). Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Ehegattenerbrechts ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls rechtskräftig Bestand hatte. Geschiedene, annullierte oder nicht wirksam geschlossene Ehen schließen das Erbrecht des Ehepartners aus. Als rechtswirksam zu Lebzeiten beider Ehegatten beendet gilt eine Ehe, wenn sie gemäß § 1564 BGB geschieden, wegen Nichtigkeit oder aus anderen Gründen gemäß §§ 1313, 1314 BGB aufgehoben wurde.

Das Ehegattenerbrecht (Erb- und Pflichtteilsrecht der Ehegatten) ist von Laien nur schwer zu durchschauen

Verstirbt ein Ehegatte, erbt der überlebende, rechtsgültig verheiratete Partner als Angehöriger erster Ordnung, wobei die Erbquote, also die Höhe des Erbes, von verschiedenen Faktoren abhängig ist: Vom Testament des Erblassers, vom in der Ehe angewachsenen Vermögen, von Zahl und Verwandtschaftsverhältnis weiterer erbberechtigter überlebender Angehöriger und nicht zuletzt von dem während der Ehe vereinbarten Güterstand. Die hierbei anzuwendenden tretenden Gesetzesnormen, Bestimmungen und Sonderregelungen sind zahlreich und kompliziert und greifen teilweise ineinander über. Für Laien ist das Ehegattenerbrecht für gewöhnlich ein Buch mit sieben Siegeln. Es ist also ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden, der sich nicht nur mit dem Erbrecht und der Nachlassregelung, sondern auch im Steuerrecht (Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer) auskennt. Die folgenden Erläuterungen verstehen sich daher keinesfalls als Ersatz für eine Beratung beim Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerrecht. Auch erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Als kleiner Leitfaden durch ein kompliziertes Thema können sie Betroffenen jedoch bei der Orientierung hilfreich sein.

Leitfaden zu Ehegattenerbrecht, Ehegattenerbfolge und Pflichteilsrecht

1. Ehegattenerbrecht, Ehegattenerbfolge: Bestimmung der Höhe des Ehegattenerbteils

2. Erb- und Pflichtteilsrecht der Ehegatten: Der gesetzliche Güterstand der Ehe -die Zugewinngemeinschaft

a. Anfangsvermögen und Endvermögen

b. „Vermutung der Richtigkeit“ beim Feststellen der Anfangsvermögen

c. Der Zugewinnausgleich: Gerechte Beteiligung am Vermögenszuwachs

d. „Echter“ und „unechter“ Wertzuwachs in der Zugewinngemeinschaft

e. Vermögenszuwachs durch Erbschaft oder Schenkung während der Ehe

f. Schenkungen unter Ehegatten

g. Nach der Scheidung: Der Expartner muss sein Vermögen offenlegen

h. Verweigerung des Zugewinnausgleichs

i. Verschwundenes Vermögen ist auch Vermögen

j. Ende der Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten

k. Fiktiver Zugewinn

l. Ehegatten und Erbschaftsteuer: Fiktive Zugewinnausgleichsforderung

3. Erbrecht der Ehegatten im Scheidungsfall

4. Ehegattenerbrecht: Erbquote bei Gütertrennung

5. Erbrecht des Ehegatten: Der Voraus des Ehegatten

6. Der Dreißigste: Eine uralte Verpflichtung der Erben

7. Das Berliner Testament

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