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Informationsaustausch Deutschland Schweiz auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts: Rechtshilfe und Amtshilfe - Gruppenanfragen

Mit der zunehmenden Globalisierung steigt auch das Interesse der Finanzbehörden an bestehenden Auslandsbeziehungen von Steuerzahlern. Trotz des steigenden Interesses der Finanzbehörden an diesbezüglichen Informationen, bleibt den Finanzbehörden eine „Fahndung auf eigene Faust“ in der Regel verwehrt. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sehen insoweit eine Beschränkung von hoheitlichen Befugnissen auf das jeweilige Staatsgebiet vor. Diese Beschränkung von Amtshandlungen auf das eigene Hoheitsgebiet (sog. Territorialitätsprinzip) gilt sogar dann, wenn der Betroffene in eine entsprechende Amtshandlung durch die Finanzbehörde eingewilligt hat, sodass die Finanzbehörden selbst bei Vorliegen einer Einwilligung des Steuerpflichtigen an der Ermittlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten gehindert sind. Finanzbehörden kommen damit in der Regel nur mit Hilfe der sogenannten Rechtshilfe und Amtshilfe auf internationaler Ebene an Informationen über bestehende Auslandsbeziehungen von Steuerzahlern.

Zur Aufklärung von grenzüberschreitenden Sachverhalten hat die internationale Zusammenarbeit auch im Steuer- und Steuerstrafrecht daher an zunehmender Bedeutung gewonnen. In den letzten Jahren kam es daher zu bedeutenden Änderungen im Bereich der Rechts- und Amtshilfe auf internationaler Ebene. Die Änderungen gingen einher mit der gleichlaufenden Anerkennung von allgemein geltenden Standards zur Zusammenarbeit und der Anerkennung des zwischenstaatlichen Auskunftsaustauschs durch zahlreiche Staaten. 

Siehe auch:

Sind Gruppenanfragen deutscher Finanzämter in der Schweiz zulässig?

Schweizer Bankkonten: Gruppenanfragen werden zulässig

Amtshilfe, Rechtshilfe Schweiz, Gruppenanfragen

Strafrechtliche Entdeckungsrisiken wegen Gruppenanfragen und automatisiertem Auskunftsverkehr

 

1. Definition: Rechtshilfe und Amtshilfe

2. Welchen Rechtsvorschriften unterliegt die Rechtshilfe und die Amtshilfe

3. Wesentliche Änderungen im internationalen Amtshilfeverkehr

4. Rechtshilfe und Amtshilfe im Verhältnis Deutschland Schweiz

5. Praxishinweis:

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