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Kurswechsel in Luxemburg – Das traditionelle Bankgeheimnis weicht dem Druck der EU – Informationsaustauch mit Luxemburg

"Wir werden das Bankgeheimnis aufgeben und einen automatischen Informationsaustausch anstreben, den wir im Januar 2015 einführen wollen."
(Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker am 10.04.2013)

Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und anderen Mitgliedern der Europäischen Union, hat sich die Regierung Luxemburgs im Frühjahr dieses Jahres dazu entschlossen, das lang gehütete Bankgeheimnis aufzugeben. Der Wegfall des Bankgeheimnisses soll einen weiteren Beitrag zur Entwicklung Luxemburgs hin zu einem modernen und transparenten Finanzplatz leisten, so die Regierung des Großherzogtums in einer Pressemitteilung vom 10. April 2013.

Auch wenn die Regierung Luxemburgs betont, dass sie das Quellensteuer-Modell nach wie vor für das zu bevorzugende Besteuerungssystems hält, erkennt sie dennoch an, dass die internationale Entwicklung auf einen umfassenden automatischen Steuer-Informationsaustausch hinausläuft. Dem will sich nun auch Luxemburg nicht länger entgegenstellen.

Ab dem 1. Januar 2015 soll es zu einem automatischen Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Union über alle Zinszahlungen durch luxemburgische Finanzdienstleister an Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland kommen, um so eine Besteuerung nach dem Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates zu gewährleisten. Nicht steuerlich relevante Daten sollen dabei jedoch weiterhin geschützt bleiben.

Für Personen mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg ändert sich hingegen nichts. Für diese gelten weiterhin eine Quellensteuer von 10% und auch das Bankgeheimnis in seiner bisherigen Form.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung raten wir als Rechtsanwälte / Fachanwälte / Steuerberater in Köln allen Betroffenen zu einer umgehenden Beratung durch einen Steuerexperten. Denn wer Maßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren entgehen möchte, sollte sich frühzeitig über die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige Gedanken machen.

Es ist jedoch entscheidend für den Erfolg der Selbstanzeige, dass diese durch professionelle Beratung begleitet wird. Denn allzu oft kommt es zu folgenschweren Fehlern, sollte die Selbstanzeige beispielsweise zu ungenau formuliert oder nicht vollständig eingereicht werden. 

Eine umfassende Beratung und detaillierte Aufarbeitung braucht jedoch Zeit und viele Unterlagen, für deren Beschaffung oftmals mehrere Monate erforderlich sein können. Daher raten wir als Steuerexperten in Köln so früh wie möglich eine strafbefreiende Selbstanzeige anzugehen, um den Erfolg des Verfahrens nicht zu gefährden.

Dank unserer jahrelangen Erfahrung beraten wir als Rechtsanwälte / Fachanwälte / Steuerberater in Köln Sie umfassend und kompetent über möglichen Konsequenzen der luxemburgischen Finanzpolitik und individualisieren gemeinsam mit Ihnen alle in Frage kommenden Handlungsoptionen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

Siehe auch:

Der neue globale Standard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen der OECD

Strafrechtliche Entdeckungsrisiken wegen Gruppenanfragen und automatisiertem Auskunftsverkehr

OECD - Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AEOI)

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