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StartSteuer-/ strafrechtUmsatzsteuerhinterziehung

Umsatzsteuerhinterziehung

Die Umsatzsteuer macht rund 30% des gesamten Steueraufkommens aus, sodass ihr bereits vor diesem Hintergrund sehr große Bedeutung zukommt. Darüber hinaus unterliegt die Umsatzsteuer bei den Finanzämtern einer besonders intensiven Prüfung, was sich insbesondere in zahlreichen Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Umsatzsteuernachschauen widerspiegelt. Ferner führt die Globalisierung der Leistungsbeziehungen dazu, dass zunehmend häufiger grenzüberschreitende Aspekte und internationale Fragen eine größere Rolle spielen.

Unter eine Umsatzsteuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO fällt sowohl die verspätete, fehlende oder zu niedrige Anmeldung von Umsatzsteuer. Da in Unternehmen umsatzsteuerrechtliche Vorgänge ein Massengeschäft darstellen, unterlaufen hierbei und demzufolge auch bei den Umsatzsteuervoranmeldungen viele, wenn auch nicht immer vorsätzliche Fehler. Daher gehört die Umsatzsteuerhinterziehung zu den am häufigsten begangenen und rechtlich kompliziertesten Steuerdelikten und stellt für viele Unternehmen inzwischen den größten steuerlichen Risikobereich dar.

Hinterziehung von Umsatzsteuer: Definition, Strafmaß, Hinweise

Umsatzsteuerliche Pflichten des Unternehmers

Strafrechtliche Folgen bei Umsatzsteuerhinterziehung

Verhaltenshinweise zu Prüfung und Durchsuchung

Verteidigung bei Umsatzsteuerhinterziehung

Als Rechtsanwälte, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht und Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Verteidigung beim Vorwurf der Hinterziehung von Umsatzsteuer - vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Wir nutzen alle in der Strafprozessordnung und der Abgabenordnung verfügbaren Möglichkeiten, um ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erreichen und möglichst eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Leistungen

  • Verteidigung während des gesamten Strafverfahrens bis zum Ende der Hauptverhandlung
  • Vertretung gegenüber der Steuerfahndung
  • Austausch mit Ihrem laufenden Steuerberater
  • Bei Bedarf Heranziehung von auf Revisionsrecht spezialisierten Kollegen

Vorteile 

  • mehr als 20jährige Erfahrung als Steuerstrafverteidiger
  • Mehrfachqualifikationen als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • Erfahrung mit der Gegenseite durch frühere Tätigkeiten als ehemalige Finanzbeamte, u.a. als Sachgebietsleiter Steuerfahndung
  • psychologisches Know How um optimal mit schwierigen Situationen bei Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gericht mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, andererseits aber auch konsequent im Sinne des Mandanten umzugehen
  • langjährige Vortragstätigkeit u.a. als Tagungsleiter von Fachveranstaltungen zum Steuerstrafrecht sowie Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften

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