Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartInternat. Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

In unserer heute schon weitestgehend globalisierten Welt gehören geschäftliche aber auch private „Cross Boarder“ - Investments über die nationalen Grenzen hinweg zur Tagesordnung. Der Abbau von Zollschranken und die Schaffung von Freihandelszonen (trotz der derzeitigen Gegenbewegung der US-Administration) und die weiter voranschreitende Vernetzung lassen die Welt immer kleiner werden. Die Wege werden immer kürzer und die Kapital- und Investitionsströme fließen schneller denn je – ungeachtet nationaler Grenzen oder nationaler Steuergesetze. Seit vielen Jahren gilt der vielzitierte Satz: „Business goes global, taxes stay local“. Es ist zwar festzuhalten, dass auch die Steuergesetze sich immer häufiger an grenzüberschreitenden Gegebenheiten orientieren, jedoch bleibt es dabei stets bei einem nationalen Blickwinkel. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, denn die Steuergesetzgebung wird jedenfalls bei den Ertragsteuern (z.B. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer) von den Nationalstaaten gemacht. Heute und auch in Zukunft werden also bei internationalen Sachverhalten die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Nationalstaaten zu beachten sein. 

Internationales Steuerrecht im Fokus

Was ist die Rolle des Internationalen Steuerrechts in Deutschland und in einer globalisierten Welt?

Was kann und sollte eine Beratung im Internationalen Steuerrecht leisten?

Was sind Ihre Risiken bei Internationalen Sachverhalten?

Internationales Steuerrecht und Internationales Erbrecht bei Erbfällen und Schenkungsfällen

Internationales Steuerrecht und Finanzpolitik

Spezialberatung als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater (Fachberater für Internationales Steuerrecht)

LHP Rechtsanwälte Steuerberater helfen als auf das Internationale Steuerrecht spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater (Fachberater für Internationales Steuerrecht) ungewollte steuerliche Überraschungen zu vermeiden. In unserer täglichen Praxis begleiten wir inländische Unternehmen und Privatpersonen in sog. Out-Bound Fällen bei der Planung und steuerlichen Optimierung ihrer internationalen Aktivitäten und Umstrukturierungen, bei Investitionen und Erweiterungen der Geschäftstätigkeit ins Ausland. Bei sog. In-Bound Fällen helfen wir ausländischen Unternehmen und Privatpersonen ihre Tätigkeiten im inländischen Markt steuerlich optimiert zu gestalten.

Privatpersonen können von einer steuerlichen Beratung im internationalen Steuerrecht bei der Planung des Wegzugs ins Ausland, bei internationalen Erb- und Schenkungssachverhalten, der Gestaltung und Berücksichtigung ausländischer Einkünfte sowie bei der Erklärung inländischer Einkünfte durch in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige, profitieren.

Häufig werden steuerliche Pflichten im Inland bei der Gestaltung von Auslandsbeziehungen übersehen, so dass es (auch ungewollt) zur Steuerverkürzung oder zur Steuerhinterziehung kommt. Hier kann mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht durch die Nacherklärung und Selbstanzeige ausländischer Einkünfte bei den deutschen Finanzbehörden ein Strafverfahren vermieden werden.

Beratungsleistungen im internationalen Steuerrecht

Leistungen

Kompetente und individuelle Beratung bieten LHP Rechtsanwälte Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten an:

  • Wohnsitzverlagerung von Privatpersonen
  • Wegzugbesteuerung
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Besteuerungsrechte und Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Wegzug und Zuzug von Unternehmen
  • Internationale Umstrukturierungen
  • Laufende steuerliche Beratung und Unterstützung ausländischer Unternehmen mit steuerlichen Anknüpfungspunkten in Deutschland
  • Begleitung ausländischer Aktivitäten deutscher Unternehmen
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen mit inländischen und ausländischen Einkünften
  • Beratung von Steuer-Ausländern mit inländischen Einkünften (beschränkte Steuerpflicht)
  • Gestaltungsberatung inländischer Steuerpflichtiger mit ausländischen Einkünften
  • Selbstanzeige und Nacherklärung von ausländischen Einkünften
  • Internationale Nachfolgeplanung
  • Internationale Schenkungen und Erbschaften
  • Erlangung von steuerlicher Rechtssicherheit für internationale Sachverhalte im Wege der verbindlichen Auskunft
  • Verrechnungspreise: Dokumentation, regelmäßige Überprüfung, Anwendungsprüfung, Prüfungsbegleitung, Sonderdokumentationen im Bedarfsfall

Vorteile

LHP Rechtsanwälte Steuerberater sind seit zwei Jahrzehnten für Unternehmen und Privatpersonen weltweit zu Fragen des internationalen Steuerrechts tätig. Durch unser internationales Netzwerk können wir zusätzlich Kolleginnen und Kollegen im jeweiligen Land hinzuziehen oder vermitteln.

Im Rahmen unserer Beratung begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens sowie der Lösung möglicher Konflikte mit den Finanzbehörden. Die Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht können Sie durch das Erstellen von Gutachten, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, Erstellen individueller Checklisten, Projektbegleitung und das Erstellen verbindlicher Auskünfte unterstützen.

Selbstverständlich bieten unsere Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht die individuelle Beratung auch auf Englisch an.

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte