Wie die Schweizer Sonntagszeitung meldet, beginnt die Schweiz nun damit, in Zeitungen die Namen deutscher Kontoinhaber zu veröffentlichen, wenn die deutsche Finanzverwaltung im Wege der Amtshilfe eine Anfrage zu diesen Personen gestellt hat, diese Personen jedoch für die Schweiz nicht erreichbar sind.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung begründet diesen Schritt damit, den Betroffenen die Möglichkeit rechtlichen Gehörs vor einer Auskunftserteilung gegenüber der deutschen Steuerverwaltung geben zu wollen.
Anmerkung: Diese Begründung wirkt gewöhnungsbedürftig. Das rechtliche Gehör soll gerade dem Geheimnisschutz dienen. Nunmehr werden einzelne Personen publikumswirksam an den Pranger gestellt. Unklar ist, welche Auswirkungen sich hierdurch auf die Möglichkeit der Selbstanzeige ergeben. Es bleibt zu prüfen, ob diese aufgrund Tatentdeckung gesperrt sein könnte oder nicht.
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