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Cum Ex-Strafprozess gegen Schlüsselfigur

Das Thema Cum Ex beschäftigt Justiz und Medien nun laufend. Die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, ein Steuerrechtsanwalt, muss sich ab dem 12.04.2022 vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten. Ihm wird Steuerhinterziehung im Rahmen der sog. Cum-Ex-Geschäftspraktiken vorgeworfen. Dies teilte heute die Justiz mit. In dem Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den mittlerweile 71-Jährigen sind weitere Verhandlungstermine bis Ende Juli angesetzt (Aktenzeichen: 6 KLs – 1111 Js 18753/21).

Der angeklagte Steuerrechtsanwalt war Ende Februar aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden. Er hätte bereits im vergangenen Frühjahr 2021 bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen. Er erschien allerdings nicht. Deshalb hat das Landgericht das Verfahren gegen ihn von den Verfahren gegen andere Angeklagten abgetrennt. Das Verfahren wird nun wieder aufgenommen.

Der Angeklagte ist ein früherer Finanzbeamter und gilt nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er weist die Vorwürfe zurück und selbstverständlich gilt zur Zeit die Unschuldsvermutung. So argumentiert er z.B., dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien. Er hatte lange in der Schweiz gelebt. Es bleibt spannend, ob sich seine Sichtweise durchsetzen wird.

Die Steuerstrafverteidiger von LHP beraten in Einzelfällen bei dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung wie z.B. bei Cum Ex-Praktiken. Oft bietet es sich in umfangreichen Verfahren an, ein Verteidigerteam zu bilden.

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