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Vortrag von LRD Max Rau und RA/StB, FAStR Ingo Heuel zur Änderung der Selbstanzeige

Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO - Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -

RA/StB/FAStR Ingo Heuel trägt zusammen mit Herrn leitendem Regierungsdirektor Max Rau, Vorsteher des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln für den Ausschuss Steuerrecht und den Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltsvereins vor:

Datum: Montag, 20. Juni 2011, 18.00 bis 20.30 Uhr

Ort: Hopper Tagungszentrum, Brüsseler Str. 26, 50674 Köln

Referenten: 
1. Leitender Regierungsdirektor Max Rau, Vorsteher des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln
2. RA/StB/FAStR Ingo Heuel

Das Instrument der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO gehört zum Standard eines jeden Rechtsanwalts, der steuer- oder strafrechtlich tätig ist. Das Wissen, dass durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige sowie Nachzahlung der verkürzten Steuer Straffreiheit bezüglich einer Steuerhinterziehung erlangt werden kann, reicht jedoch spätestens seit dem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2010 – 1 StR 577/09 – nicht mehr. Die Anforderungen waren verschärft worden, da Straffreiheit nur eintreten soll, wenn mit der Selbstanzeige alle Unrichtigkeiten der Steuererklärung vollständig berichtigt werden. Mehrere weitere Verschärfungen sieht aktuell das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vor: Berichtigung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart im vollen Umfang, Zahlung eines Strafzuschlags ab einem bestimmten Hinterziehungsbetrag, Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige im Übrigen bei Entdeckung auch nur einer unrichtigen Steuererklärung durch die Finanzbehörde etc. Das Seminar wird sich mit den geltenden bzw. anstehenden Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige befassen. Neben der Darstellung der Grundlagen ist die Diskussion praxisrelevanter Fragestellungen vorgesehen, um Fehlerquellen zu vermeiden.

Herr Leitender Regierungsdirektor Max Rau ist Leiter des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln. Bereits durch diese Funktion ist er als Experte zum Thema ausgewiesen. Regelmäßig trägt er in und außerhalb der Finanzverwaltung vor. Herr Kollege Ingo Heuel ist Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. In Veröffentlichungen und Vortragstätigkeiten befasste er sich bereits nachhaltig mit der Selbstanzeige und insbesondere deren Fehlerquellen. Berufspolitisch ist er in diversen Gremien tätig und unter anderem Vizepräsident des Bundesverbandes der Steuerberater und hat als solcher das Gesetzgebungsverfahren zur Selbstanzeige begleitet.

Hinweise auf Aufsätze zur Neuregelung:

Heuel/Beyer, StBW 2011, 315
Prowatke/Felten, DStR 2011 (bald)
Beyer, AO-StB, 2011, 119 
Beyer, AO-StB, 2011 (Mai-Ausgabe)

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