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Verschärfte BGH-Rechtsprechung setzt sich schrittweise durch

Bemerkenswert ist, dass auch bei Amtsgerichten (AG) vermehrt die verschärfte BGH-Rechtsprechung zum Strafmaß im Falle einer Steuerhinterziehung angewandt wird. 

Beispielsweise hat das AG Duisburg einen Unternehmer wegen Steuerhinterziehung zu 2 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der steuerliche Schaden (geschmuggelter Kraftstoff) lag bei mehr als 2 Mio. Euro. Eine Bewährungsstrafe kam nach Ansicht des AG trotz des umfassenden Geständnisses (nach 5 Monaten Untersuchungshaft) nicht mehr in Betracht.

Quelle: z.B. RP-Online

Anmerkung: 

Die Praxis der Rechtsprechung zeigt, dass Steuerstrafverfahren nicht mehr in jedem Fall mit einem "Deal" zu noch erträglichen Kosten gelöst werden können. Steuerhinterziehung wird von den Staatsanwaltschaften und Gerichten immer mehr als gewichtige Straftat - vergleichbar einem Betrug - gewertet. Schmerzhafte Nebenfolgen können sich z.B. für Jagdscheinbesitzer oder sonstige Beschuldigte ergeben, die auf ein einwandfreies Führungszeugnis angewiesen sind. Umso mehr ist es geboten, rechtzeitig einen versierten Steuerstrafverteidiger einzuschalten. Das Steuerstrafverfahren sollte von Anfang an zusammen mit dem steuerlichen Prüfungsverfahren im Blick behalten werden.  

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