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Verfassungswidriger Zwang zur Selbstanzeige (BFH)

BFH v. 1.2.2012, - VII B 234/11:

Das Verbot gem. § 393 Abs. 1 S. 2 AO, steuerliche Mitwirkungspflichten zwangsweise durchzusetzen, gilt nicht, wenn dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige mangels Tatentdeckung offen steht. 

Diese Sichtweise des BFH ist überraschend, weil der BGH bisher davon ausgeht, dass eine Selbstanzeige nicht erzwungen werden kann (BGH v. 5.5.2004 – 5 StR 548/03, NJW 2005, 2720). Sie verstößt gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Selbstbelastung. Ob die Möglichkeit einer Selbstanzeige besteht, kann keinesfalls ohne eine professionelle Beratung beurteilt werden. Insbesondere muss die Liquidität zur Steuernachzahlung bestehen. Der pauschale Verweis auf die Möglichkeit Selbstanzeige durch den BFH ist somit nicht nachvollziehbar.

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