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SPD plant Verschärfung des Steuerstrafrechts

Nicht zuletzt wegen des medienwirksamen Fall Hoeneß will die SPD im Wege einer  Bundesratsinitiative das Steuerstrafrecht verschärfen. Der hessische Ministerpräsidentenkandidat Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) wird kommenden Dienstag einen Gesetzentwurf vorstellen. Gegenüber der Bild am Sonntag sagte er: „Die SPD will für alle Steuerstraftaten die Verjährungsfrist auf zehn Jahre erhöhen“. Wenn das Schwarzgeld ins Ausland gebracht wurde, soll es gar keine Verjährung geben. Der Vorschlag sei mit der Bundes-SPD abgestimmt.

Anmerkung: Schon in 2008 wurde die Frist für bestimmte Fälle verlängert, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht verjährt waren. Diese Regelung hat bisher Bestand und wurde verfassungsrechtlich noch nicht wirksam angegriffen. Der Gesetzgeber sollte bei einer weiteren Neuregelung beachten, dass eine Verlängerung nur noch nicht verjährte Fälle erfolgen darf. Sollte der Gesetzgeber diese Einschränkung nicht bedenken, so wären Selbstanzeigen gefährdet: Da Strafverfahren nach Abgabe einer Selbstanzeige (für die letzten 5 bzw. 10 Jahre) lediglich gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden (Ausnahme: § 398a AO), könnte ein Strafverfahren wieder aufgenommen werden wenn die Fristen rückwirkend verlängert werden.

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