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Schwedische Initiative: Auskunftsersuchen in der EU (künftig auch Schweiz und Liechtenstein)

Die Steuerfahndungsstellen konnten bisher nur auf umständlichem Weg Informationen aus dem Ausland beschaffen. Hierzu musst eine Vielzahl an Förmlichkeiten und insbesondere der Postweg über eine Reihe von zuständigen Behörden eingehalten werden. War die Anfrage bei der ersuchten Behörde angekommen, so war damit noch längst nicht gewährleistet, dass zeitnah eine Auskunft gegeben wurde.

Die Zeiten ändern sich: Aufgrund der sog. “Schwedischen Initiative” einigten sich die Mitgliedsstaaten der EU in dem Rahmenbeschluss 2006/90/JI v. 18.12.2006 auf eine Vereinfachung des Austausches von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten (http://eur-lex.europa.eu). Deutschland hat diese Regeln erst mit Wirkung zum 26.07.2012 durch das Gesetz über die Vereinfachung des Austausches von Informationen und Erkenntnissen in nationales Recht umgesetzt (BT-Drucks. 17/5096). Ein Erlass der Bundesländer ist hierzu aktuell ergangen.

Anmerkung: Von besonderer Brisanz ist, dass die Schweiz und Liechtenstein in absehbarer Zeit die Regeln des Rahmenbeschlusses ebenfalls anwenden werden, da sie als Schengen-assoziierte Staaten grundsätzlich die Regeln des Schengenraums übernehmen. Die neuen Regeln des Auskunftsverkehrs werden den Ermittlungsdruck verschärfen.

Ein Fachbeitrag des Autors erschien hierzu in der Fachzeitschrift AO-StB Nr. 11/2013.

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