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Planung von Gruppenanfragen durch Finanzämter

Wie in diesem Blog bereits früher angesprochen, haben die deutschen Finanzämter mittlerweile die rechtliche Grundlage für sog. Gruppenanfragen in der Schweiz. Nach einer aktuellen Meldung des FOCUS konkretisieren sich nun die Pläne für derartige Gruppenanfragen.

Nach dieser Meldung sollen Finanzbehörden mittels dieses Instruments die Namen deutscher Anleger anfordern, die seit Februar 2013 ein Konto in der Schweiz aufgelöst oder in ein Drittland verlegt hätten. Dies ergebe sich aus einem Sachstandsbericht des Bundesfinanzministeriums. Darin heißt es, die „Frage der Konkretisierung und plausiblen Darlegung“ einer solchen Abfrage sowie geeignete Sachverhalte würden gerade zwischen dem Bund und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.

Wie die Praxis der Selbstanzeigenberatung zeigt, drängen fast alle Schweizer Banken inzwischen deutsche Kunden, ihre steuerlichen Angelegenheiten überprüfen zu lassen. Dabei setzten sie teilweise bereits Fristen bis Ende 2013, nunmehr Fristen bis zum Mai, spätestens aber bis Jahresende 2014. Diverse Banken drohen ansonsten die Kontenkündigung an. Kunden mit kleineren Depots werden nach der Praxiserfahrung oftmals von Hotlines gezielt angerufen oder in Einzelfällen werden die Bankunterlagen unaufgefordert direkt nach Deutschland versandt. "Bessere" Kunden werden zunächst höflicher um den Nachweis einer Steuererklärung gebeten. Eine Barauszahlung des Vermögens kommt für die meisten Banken nicht in Betracht, da sie sich nicht dem Verdacht der Beteiligung aussetzen möchten. Es wird teilweise ein Scheck angeboten. Dieser hinterlässt jedoch Spuren und ist daher keine saubere Lösung. 

Der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Schweizerischen Bankiervereinigung, Claude-Alain Margelisch, erklärte gegenüber FOCUS: „Die Schweizer Banken geben ihren deutschen Kunden die klare Empfehlung, sich im Rahmen des Selbstanzeigeprogramms zu offenbaren.“

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