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FinMin NRW nimmt intern Stellung zur Neuregelung der Selbstanzeige

Ein BMF-Schreiben zur Auslegung der Neuregelung ist zu erwarten. Dieses wird wegen des Abstimmungsbedarfs mit den Bundesländern noch einige Zeit beanspruchen.

NRW wird demnächst auf Landesebene eine Abstimmung zur Anwendung der Neuregelung vornehmen. Vorläufig hat das Landesfinanzministerium NRW mit Schreiben v. 5.5.2010 daher nur erste Hinweise zur Neuregelung gegeben, wobei diese Ausführungen durch die vorgenannten Abstimmungsprozesse ggf. noch geändert werden.

Die Stellungnahme des FinM NRW in dieser unverbindlichen Stellungnahme ist möglicherweise so zu verstehen, dass nach seiner Ansicht Teilnehmer (Gehilfen, Anstifter) den Zuschlag von 5% nicht zahlen müssen. Sollte die Stellungnahme so zu verstehen sein, besteht jedoch trotzdem Rechtsunsicherheit, weil ein BMF-Schreiben noch nicht ergangen ist und Rechtsprechung naturgemäß fehlt. Der Berater sollte im Moment, wenn der Mandant Sicherheit will, zu einer vorsorglichen Zahlung der 5% raten.

Weiterhin ist die Ansicht des FinM NRW fraglich, dass Sperrgründe bereits dann für alle strafrechtlich unverjährten Steuern eingreifen sollen, wenn eine der Taten (Steuerjahr, Steuerart, Steuerpflichtiger) entdeckt etc. wurde. Diese strenge Sichtweise entspricht m.E. nicht der systematischen Auslegung der Neuregelung. Beraterhinweis: Im Rahmen der Selbstanzeigenberatung sollten Mandanten auf die strenge Sichtweise des FinM NRW hingewiesen werden.

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