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Fachvortrag der UBS zur Schweizer Amtshilfe

Für heute lud die UBS Basel zu einem Fachvortrag "DBA Schweiz-Deutschland & Ausblick Steuerverhandlungen" im "3. Stock" (Etage für deutsche Kunden).

Kurz zusammengefasst ergaben sich folgende Punkte, die bisher in den Medien noch nicht so deutlich herausgestellt worden sind:

1. Es handelt sich um zwei Abkommen, und zwar das neue DBA mit der sog. großen OECD-Auskunftsklausel und um ein noch auszuhandelndes Zusatzabkommen.

2. Das Zusatzabkommen soll u.a. Regelungen für die steuerliche Behandlung der Vergangenheit und der Zukunft vorsehen. Wichtig war der Hinweis, dass ggf. eine Schweizer Volksabstimmung über das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen erforderlich wird. Dies ist dann der Fall, wenn ein bestimmtes Kontingent an Unterschriften für eine solche Volksabstimmung durch eine Volksinitiative eingeholt wird. Sollte eine Volksabstimmung notwendig werden, so wird das Zusatzabkommen - die Zustimmung des Volkes unterstellt - frühestens im Jahr 2014 in Kraft treten können (sonst: frühestens 2012).

3. Die Schweiz leistet nach dem neuen DBA auch ohne einen Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung bzw. eines sog. Steuerbetruges Amtshilfe, wenn es sich um Informationen handelt, die sich im Besitz von Banken befinden.

Fazit: Sämtliche Überlegungen zu einem Zusatzabkommen (Abgeltungsteuer, ggf. Strafbefreiung für die Vergangenheit) helfen Mandanten, die zeitnah eine Entscheidung treffen wollen, nicht weiter. Der Zeithorizont bis 2014 ist für Mandanten deutlich zu lang. Daher sollten sich Mandanten auf der Basis des bisherigen Rechts und aktuell vor dem Hintergrund der noch im Dezember 2010 geplanten Gesetzesänderung zur Selbstanzeige beraten lassen.

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