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CDU/CSU: Einschränkung der steuerlichen Selbstanzeige?

Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilte heute der Presse Überlegungen zur Einschränkung der steuerlichen Selbstanzeige mit:

Zitat:

"- Vorverlegung des Zeitpunktes der Tatentdeckung, damit für die Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige der Spielraum für Hinterziehungsstrategien genommen wird. Es sollte schon auf einen tatsachengestützten Anfangsverdacht abgestellt werden und nicht mehr wie bisher auf eine konkrete Tatentdeckung (Wahrscheinlichkeit der Verurteilung). Außerdem sollte schon der Zeitpunkt des Zugangs der Betriebsprüfungsanordnung und nicht mehr erst das Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung maßgeblich sein.

- Ausschluss der sogenannten Teilselbstanzeige, mit der sich Steuerhinterzieher häufig nur scheibchenweise je nach aktuellem Entdeckungsrisiko erklären. Steuerhinterzieher sollen nur noch durch eine umfassende Selbstanzeige die Strafbefreiung in Anspruch nehmen können. Damit würde verhindert, dass sich Steuerhinterzieher etwa nur im Hinblick auf die Schweiz anzeigen, verstecktes Geld in anderen Ländern jedoch weiter verschweigen. Sämtliches auf der Welt verstecktes Geld muss künftig offengelegt werden, damit die Strafbefreiung gewährt wird.

- Einführung eines Zinszuschlages, damit Steuerhinterzieher bei Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige am Ende wirtschaftlich auch spürbar stärker belastet sind als ehrliche Steuerzahler, die lediglich zu spät zahlen (z.B. Stundungsfälle). Derzeit gilt ein Zinssatz von sechs Prozent sowohl für ehrliche Steuerzahler als auch für Steuerhinterzieher.

Weiterhin werden wir - wie im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart - alles daran setzen, das Aufdeckungsrisiko gerade auch bei der internationalen Steuerhinterziehung weiter zu erhöhen. Deshalb arbeiten wir zur Umsetzung des internationalen OECD-Standards zum gegenseitigen Auskunftsaustausch weiter mit Hochdruck an gegenseitigen Auskunftsabkommen mit den internationalen Finanzzentren. Hier haben wir bereits entsprechende Auskunftsabkommen etwa mit der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und anderen Finanzzentren auf den Weg gebracht. Diesen schon erfolgreichen und erfolgversprechenden Weg internationaler Kooperation werden wir konsequent fortsetzen."

Zitatende

Bewertung: Es ist noch nicht absehbar, ob sich die Koalition tatsächlich für eine Einschränkung der Möglichkeit zur Selbstanzeige entscheidet, oder ob dieses politische Thema wieder "in der Versenkung" verschwindet. Wer jedoch mit einer Selbstanzeige "liebäugelt", sollte die jetzigen Regelungen prüfen.

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