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Steuerhinterziehung: Mandant in U-Haft

Auch durch die verschärfte Rechtsprechung zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung sind Ermittlungsbehörden leichter als früher geneigt, einen Haftbefehl zu beantragen. Praktische Hinweise zum Ablauf des Steuerstrafverfahrens sowie zur Rolle des Strafverteidigers bei Untersuchungshaft des Mandanten.

Die U-Haft als einschneidendes Instrument hat besondere Voraussetzungen und Folgen für den Mandanten als Beschuldigten. Der Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Beyer soll dem steuerlichen Berater eine erste Orientierung über den Ablauf, aber auch dem Strafverteidiger praktische Hinweise im Steuerstrafverfahren bieten (NWB Nr. 3 vom 18.1.2016, Seite 209).

Verteidigung bei U-Haft: Strafverteidiger sind gefordert

In der Praxis gibt es leider immer wieder Fälle, in denen die Voraussetzungen der Untersuchungshaft eher nur kursorisch begründet werden. Der Verteidiger hat dann teilweise den Eindruck, dass weitere unzulässige Ziele, wie z. B. Druckausübung zur Herbeiführung der Aussagebereitschaft, verfolgt werden (sog. außergesetzliche Haftgründe). De gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen werden in der Praxis der U-Haft oft extensiv ausgelegt oder gar im Einzelfall überstrapaziert. Verteidigung bei U-Haft verlangt zeitlich vollen Einsatz. Entsprechend sollte der Verteidiger vorab auch das Honorar offen besprechen.

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