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Medienberichte: Ermittlungen gegen Commerzbank in Luxemburg

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wirft die Steuerfahndung einen strengen Blick auf die Commerzbank. Mitarbeiter der Luxemburger Tochter sollen danach im Verdacht stehen, Steuerhinterziehern geholfen zu haben. So soll es Durchsuchungen im Rheinland, in Hessen und in Rheinland-Pfalz gegeben haben.

Über 150 Staatsanwälte, Steuerfahnder und Kriminalbeamte seien an den Durchsuchungen beteiligt gewesen. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittele in mehreren Hundert Fällen wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

In einigen Verfahren gehe es nach diesem Medienbericht auch um den Verdacht der Geldwäsche. Die Staatsanwaltschaft Köln bestätigte gegenüber Medien, dass wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung diverse Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht wurden. Die Ermittlungen richteten sich gegen Bankmitarbeiter und Steuerpflichtige, die "zum Zwecke der systematischen Hinterziehung von Ertragssteuern sogenannte Offshore-Gesellschaften erworben haben, um ihre bei Luxemburger Banken erzielten Kapitalerträge zu verschleiern". Zu den durchsuchten Institutionen oder zur Anzahl der Verdachtsfälle wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.

Die Commerzbank erklärte nach den Medienberichten, sie werde die Fälle intern untersuchen: "Wir verlangen absolute Transparenz darüber, dass alle unsere Kunden in Luxemburg über einen geklärten Steuerstatus verfügen".

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Solange keine Tatendeckung oder ein sonstiger Sperrgrund besteht, ist eine Selbstanzeige durch Konteninhaber weiterhin möglich. Eine Selbstanzeige hat - wenn sie ausnahmsweise gesperrt sein sollte - in der Regel jedenfalls eine strafmildernde Wirkung und ist daher meist sinnvoll. Die Steuerfahndung weitet in letzter Zeit den Druck auf Banken mit Sitz in Deutschland aus, wobei hierzu auch ausländische Banken gehören. Unser Mitarbeiter Rechtsanwalt Dirk Beyer hat in der Fachzeitschrift NWB ausführlich zur Thematik "Ermittlungen gegen Bankmitarbeiter / Zeugenaussagen" durch Selbstanzeige-Erstatter Stellung genommen (NWB 51/2014 S. 3878).

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