Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesBayerisches Landesamt für Steuern zur Rentnerbesteuerung

Bayerisches Landesamt für Steuern zur Rentnerbesteuerung

Die Warnungen vor Steuerstrafverfahren gegen Rentner müssen relativiert werden:

Zum 01.01.2005 wurde das System zur Rentenbesteuerung umgestellt. Zu diesem Zweck werden ab Oktober 2010 sog. Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter versandt. Diese sollten ab dem I. Quartal 2010 ausgewertet werden.

In diesem Zusammenhang wurde in Medien vor der Gefahr gewarnt, dass vielen Rentnern ein steuerliches Ermittlungsverfahren (oder gar ein Steuerstrafverfahren) drohen könnte. Diese Warnungen müssen relativiert werden. Zunächst hatte das BMF bereits durch eine Presseerklärung vom 2. August 2009 darauf hingewiesen, dass für die Mehrzahl der Rentner auch in Zukunft keine Steuer anfallen werden. Außerdem betonte das BMF, dass die Finanzämter hinsichtlich der steuerlichen Ermittlungen mit Augenmaß vorgehen würden. Auf dieser Linie liegt auch die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 10.08.2009. Aus diesem aktuellen Schreiben ergibt sich:

- Die Mehrheit der Rentner, die bereits heute Rente beziehen und daneben keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, müssen auch zukünftig keine Steuern zahlen. 
- Die Finanzverwaltung muss bundesweit ca. 120 Mio. Rentenbezugsmitteilungen auswerten. Diese große Anzahl macht es der Verwaltung unmöglich, jede einzelne Mitteilung zu prüfen. Daher haben die Bundesländer ein gemeinsames sog. Risikomanagementsystem entwickelt. Dies bedeutet, dass nur bestimmte Rentenbezugsmitteilungen ausgewertet werden sollen. Die Kriterien für diese Auswahl werden jedoch nicht veröffentlicht. 
- Das Bayerische Landesamt betont ergänzend, dass aus heutiger Sicht in der Mehrzahl der Fälle kein weiterer Prüfungsbedarf bestehen wird.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte