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Verdacht der Steuerhinterziehung durch Bundestags-Fraktionsvorsitzenden

Was bisher geschah:

Der Bundestag hat die Immunität des Fraktionsvorsitzenden aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts eines privaten Steuerdelikts. Aufgrund der Aufhebung der Immunität darf die Staatsanwaltschaft nun gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse vollziehen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit März 2019 gegen den Politiker wegen einer privaten Steuerangelegenheit. Ein Parteisprecher betonte, dass es sich dabei lediglich den Verdacht "eines Fehlers in der Steuererklärung" und um einen "reinen Verwaltungsakt" handele. Der Leiter des Bundestagsbüros des Politikers erklärte, dass es derzeit nicht geplant sei, den Immunitätsentzug zu kommentieren.

Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde durch die Ermittlungsbehörde an einen speziellen Bundestagsausschuss gestellt. Im Anschluss musste der Bundestag darüber abstimmen. Außer der Fraktion, dem dieser Politiker angehört, stimmten alle Fraktionen geschlossen für die Aufhebung der Immunität. Bei der anderen Fraktion enthielt sich ein Großteil der Abgeordneten.

Kurz nach dem Bundestagsbeschluss wurde umgehend das Wohnhaus des Politikers durchsucht. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegenüber Medien.

Wie es weitergeht:

Nach der Erfahrung der Steuerstrafverteidiger von LHP Rechtsanwälte Steuerberater muss noch längst nicht jedes Ermittlungsverfahren zu einer Bestrafung führen. Insbesondere gilt die Unschuldsvermutung. Zunächst ist die Steuerrechtslage zu klären und zu prüfen, ob tatsächlich ein steuerlicher Fehler vorliegt. Ob Vorsatz bestand und auch nachweisbar ist, hängt vom Einzelfall ab. 

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