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Deutschen Bankkunden droht Strafverfahren

I. Verdacht: Systematische Hinterziehungsbeihilfe

Im Mai 2009 berichteten deutsche Medien, dass Kunden aus Deutschland mit systematischer Hilfe einer Schweizer Großbank Geld in die Schweiz geschleust haben sollen.

Ein Fernsehbericht hatte steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen diese Schweizer Bank ausgelöst.

Die betreffende Bank hat mehrfach drängende Sorgen: Sie hat in der Finanzkrise Milliarden verloren, lag bis vor kurzem in einem Konflikt mit den Steuerbehörden in den USA und wird nun mit einem Strafverfahren einer deutschen Staatsanwaltschaft konfrontiert. Laut Süddeutscher Zeitung vom 22.5.2009 habe ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim einen entsprechenden Bericht der Stuttgarter Nachrichten bestätigt.

Nach diesen Berichten sollen die Anleger aus Baden-Württemberg Kapitalerträge nicht bzw. nicht vollständig versteuert haben. Nach dem genannten Zeitungsbericht sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Bei einigen hat sich der Verdacht erhärtet, bei anderen ist das Gegenteil der Fall".

Ermittelt werde auch gegen zwei Bankberater der Stuttgarter Bank-Filiale wegen des Verdachts der Beihilfe. Der Ausgang dieses Verfahrens sei noch völlig offen. Über die Zahl der Bankkunden und die Höhe des Steuerschadens habe die Staatsanwaltschaft noch keine Auskunft gegeben.

II. Auslöser der Ermittlungen

Die Ermittlungen seien durch einen Bericht des ZDF-Magazins "Frontal 21“ im März 2008 ausgelöst worden. Die Reporter hätten sich gegenüber Bank-Mitarbeitern in Baden-Baden und Stuttgart als reiche Immobilienhändler ausgegeben, die Bargeld am Finanzamt vorbei in die Schweiz haben schleusen wollten.

Anschließend hätten die Bank-Mitarbeiter die Dienste eines eigenen Geldkuriers aus Basel angeboten, gegen den die Mannheimer Staatsanwaltschaft nun ebenfalls ermittele.

III. Konsequenzen unklar

Bei einer Durchsuchung im Mai 2009 hätten die Fahnder zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt und hätten auch die Privatwohnungen der Bank-Berater in Stuttgart und einer Nachbargemeinde durchsucht.

Die betreffende Schweizer Großbank gilt als größte Vermögensverwalterin der Welt. In Baden-Württemberg soll sie rund 15.000 überwiegend sehr vermögende Kunden haben.

Zur Zeit ist nicht absehbar, welche Konsequenzen sich für die betreffenden deutschen Bankkunden ergeben könnten. Oftmals sind die Steuerfahndungsstellen nicht in der Lage, die betroffenen Kunden namentlich zu enttarnen. In anderen Strafverfahren ("Banken-Fälle") waren die Verschleierungssysteme so durchdacht, dass ein Großteil der betroffenen Bankkunden nicht namentlich enttarnt werden konnten. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Beschlüssen aus diesem Frühjahr jedoch die Bankmitarbeiter, die für das dortige Verschleierungssystem verantwortlich waren, für die hinterzogene Steuerschuld durch Haftungsbescheid herangezogen. Diese Mitarbeiter müssen demnach auch für die Steuerschulden der namentlich unbekannten Bankkunden haften. Deren hinterzogene Steuer durfte das Finanzamt nach den Ausführungen des FG Düsseldorf zulässigerweise schätzen.

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