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Beihilfe-Ermittlungen: Schweizer Banken schließen Deals mit deutschen Staatsanwaltschaften

Deutsche Staatsanwälte und Steuerfahnder möchten mehr Detailangaben zu den Schweizer Konten deutscher Steuerpflichtiger. Hierzu bieten die NRW-Ermittlungsbehörden den Banken einen Deal an:

- die Bank liefert gewünschten Kontoinformationen und/oder zahlt eine erhebliche Geldbuße (Gewinnabschöpfung und Buße-Anteil für die Mitarbeiter)

- im Gegenzug stellen deutsche Staatsanwälte Ermittlungsverfahren gegen Bankmitarbeiter Schweizer Banken ein.

Die Schweizer Banken sollen ferner die Namen der Bankmitarbeiter liefern (sofern diese einverstanden ), damit diese dann eine persönliche Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft erhalten.

Dies ergibt sich aus einer Gesamtschau der Informationen, die die Sozietät einerseits aus Kontakten mit Schweizer Journalisten erhalten hat und anderseits aus aktuellen Berichten der gewöhnlich gut informierten Neuen Zürcher Zeitung.

Hinweis der Steueranwälte von LHP: Doch ein solcher Deal schützt nicht alle Bankmitarbeiter. Denn erstens kommt es auf die Qualität der Einstellungsverfügung an. Eine Einstellung gem. § 153a StPO würde zu einem Strafklageverbrauch führen (= Rechtssicherheit), nicht jedoch eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO. Zudem beteiligen sich an den o.g. Deals nicht alle Staatsanwaltschaften. Es bestehen Ermittlungsversuche anderer Staatsanwälte, die sich nicht dem NRW-Modell anschließen. Betroffene Bankmitarbeiter (z.B. auch bei den Auslands-Filialen der Schweizer Banken in Frankfurt a.M. oder Köln) sind daher weiterhin einem Risiko ausgesetzt.

 

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