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Selbstanzeige: Verwaltungsanweisung aus NRW

Die Steueranwälte von LHP informieren laufend über die Neuregelungen im Bereich der Selbstanzeige. Nun ist ein Erlass des Finanzministeriums NRW vom 12.1.2016 durch Medien veröffentlicht worden (Az: S 0702 - 8f V A 1). Der Erlass v. 12.1.2016 entspricht dem Ergebnis der Besprechungen der Bund/Länder-Konferenz vom November 2015. Von den im Erlass genannten 19 Punkten sind 9 Punkte in ein nicht veröffentlichtes BMF-Schreiben übernommen worden. Eine Reihe von Punkten werden nach Auskunft des BMF Ende des Jahres 2016 in die AStBV (St) übernommen.

Praxisrelevant sind zum Beispiel Hinweise 

  1. zur Bemessung des "Strafzuschlags" gem. § 398a AO und der 25.000 Euro-Grenze gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO,
  2. zur Berechnung des Mindestberichtigungszeitraumes von 10 Jahren  gem. § 371 Abs. 1 S. 2 AO
  3. und zum Umfang der Sperrwirkung einer Prüfungsanordnung.

Rechtsanwalt Dirk Beyer von LHP hat in der Fachzeitschrift BB 2016, 987 Hinweise zu Einzelpunkten des o.g. BMF-Schreibens gegeben.

Die Beratung wegen Selbstanzeigen und Berichtigungserklärungen erfordert eine genaue Betrachtung des Einzelfalles und eine sorgfältige Vorbereitung. Die Steueranwälte von LHP weisen darauf hin, dass Selbstanzeigen immer individuell formuliert werden sollten, um die Besonderheiten im Einzelfall zu berücksichtigen und die Straffreiheit sicherzustellen.

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