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Neue Pandora Papers: Selbstanzeige für Kapitaleinkünfte sollte geprüft werden

Am 3.10.2021 veröffentlichte das sog. Internationale Konsortium für Investigative Journalistinnen und Journalisten (ICIJ) die sogenannten Pandora Papers über das Finanzgebaren von Hunderten Politikern und Prominenten aus zahlreichen Ländern. 

Das Dossier umfasst insbesondere auch verschiedene hochrangige Politiker aus der Urkraine. Die Vereinigten Staaten werden in den Unterlagen des ICIJ als "wichtige Steueroase" bezeichnet.

Selbstverständlich gilt strafrechtlich zunächst die Unschuldsvermutung. Steuerrechtlich kann jedoch eine sog. Mitwirkungspflicht zur Aufklärung bestehen, wenn konkrete Tatsachen für eine Kapitalanlage im Ausland sprechen.

Wird eine steuerliche Nacherklärung abgegeben, sollte überlegt werden, ob diese gleichzeitig als Selbstanzeige formuliert wird. Hierbei gelten besondere Voraussetzungen und Sperrgründe (vgl. §§ 371, 378 Abs. 3 AO).

Beispiel: Die Strafbefreiung kann versagt werden, wenn die Tat bereits entdeckt ist. Im Moment kann im Einzelfall nicht mit Rechtssicherheit festgestellt werden, in welchen konkreten Fällen durch die sog. Pandora Papers bereits eine Tatendeckung eingetreten ist oder nicht. Für eine Tatentdeckung gelten besondere Voraussetzungen, die im Einzelfall zu besprechen sind.

Praxishinweis: Die Steueranwälte von LHP besprechen die Möglichkeit einer Selbstanzeige im Einzelfall. Hierbei werden insbesondere die genauen Voraussetzungen der Strafbefreiung besprochen.

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