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Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz: Statistik der Selbstanzeigen

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz informiert aktuell über die Zahl der seit 2010 in Rheinland-Pfalz eingegangenen Selbstanzeigen im Zusammenhang mit ausländischem Kapitalvermögen (Stand: 31.12.2014).

Anzahl der Selbstanzeigen:

  • in 2010: 1.858
  • in 2011: 344
  • in 2012: 730
  • in 2013: 2.409
  • in 2014: 4.196

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Bundesweit sind insgesamt wesentlich mehr Selbstanzeigen eingegangen. Mandanten haben die Möglichkeit, bei Abgabe einer Selbstanzeige eine sog. Abschlagszahlung an das Finanzamt zu leisten. Dies ist  rechtlich keine besondere Strafe oder Extrasteuer (wobei aus Mandantensicht diese Belastung natürlich spürbar ist). Vielmehr handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuer. Vorteil: Hierdurch wird der Zinslauf von 6% p. a. gestoppt. Wir informieren dann jeweils die Finanzkasse des zuständigen Finanzamtes, so dass diese den Betrag zuordnen kann und in Verwahrung behält. Sobald die zutreffenden Steuerbescheide ergehen, wird dieser Betrag angerechnet und ein etwaiger Rest erstattet.

In Rheinland-Pfalz sind derartige Abschlagszahlungen (bei Selbstanzeigen) in folgender Höhe eingegangen:

  • in 2010: rd. 106 Millionen €
  • in 2011: rd.  19 Millionen €
  • in 2012: rd.  23 Millionen €
  • in 2013: rd. 110 Millionen €
  • in 2014: rd. 138 Millionen €

Abgeschlossene Steuerstrafverfahren:

  • rd. 1100

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Diese Statistik zeigt, dass die Finanzämter einen „Berg“ von Selbstanzeigen bearbeiten müssen. Dies gilt auch für viele andere Bundesländer,  insbesondere auch für Baden-Württemberg, Bayern und NRW.  Wir erläutern unseren Mandanten stets den Ablauf einer Selbstanzeige und die hiermit verbundene Dauer. Umso mehr kann erwogen werden, eine o. g. Abschlagszahlung zu leisten, um den Zinslauf bei Selbstanzeige zu stoppen.

Bitte beachten Sie auch unser Reformradar zur Änderung der Selbstanzeige seit 1.1.2015 (vgl. im Menü links).

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