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Bitcoins: Drohen Sammelauskunftsersuchen der Finanzämter?

Das Thema Bitcoin könnte früher oder später in den Fokus der Finanzverwaltung gelangen. So ist es ein offenes Geheimnis, dass Bitcoin-Anleger teilweise Millionengewinne erzielen konnten. Erhebliche Verluste in vielen Fällen sollten aber auch gesehen werden.

In den USA bereits erste Auskunft gegenüber US-Finanzverwaltung

In den USA wurde darüber berichtet, dass eine bekannte Handelsplattform 13.000 Datensätze betreffend Bitcoin-Anleger an den Internal Revenue Service IRS (Bundessteuerbehörde der USA) herausgegeben hat (vgl. www.bloomberg.com).

Sammelauskunftsersuchen versprechen viel Ertrag mit wenig Aufwand

In der Praxis mehrerer Branchen gehen Ermittlungsbehörden dazu über, mit verhältnismäßig wenig Aufwand einen reichen „Informationsertrag“ zu erzielen. Dies geschieht in vielen Bereichen durch sog. Sammelauskunftsersuchen an Vermittlungsstellen (z. B. für Ärzte als Honorarkräfte) und Handelsplattformen im Internet (vgl. zu einem Presseunternehmen BFH-Urteil v. 12.5.2016 - II R 17/14). Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit in § 93 Abs. 1a AO n. F. mit Wirkung zum 25.6.2017 klarstellend geregelt.

Ein Sammelauskunftsersuchen ist eine Anfrage einer Ermittlungsbehörde gegenüber einem Dritten (z. B. Handelsplattform) auf Herausgabe von Informationen über dortige Steuerpflichtige. Diese Personengruppe wird in der Anfrage durch bestimmte Kriterien definiert. Weitere Hinweise hierzu gibt Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift NWB (Ausgabe 2018/15, S. 999).

Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzbehörden mit diesem Thema umgehen. Bitcoin-Anleger, die ihre steuerlichen Angelegenheiten klären wollen, können eine Nacherklärung bzw. Selbstanzeige prüfen.

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