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Kassenchip im Taxigewerbe und bei Supermärkten?

Seit Jahren wird diskutiert, ob und wie ein sog. Kassenchip bei elektronischen Registrierkassen und Taxametern (z.B. im Taxigewerbe) eingeführt werden soll. Dieser Chip würde die oft für alle Seiten unergiebigen Diskussionen in Betriebsprüfungen beenden, weil er alle betrieblichen Auszeichnungen unlöschbar aufzeichnet. Das Risiko übermäßig hoher Zuschätzungen wären dann deutlich geringer sein. Ohne einen Chip finden Betriebsprüfer bei Mandanten ggf. formelle Fehler und leiten bereits hieraus Einnahmenverkürzungen ab. Die Betriebsprüfungsstellen weisen dann die Beweislast dem Unternehmer zu, nachzuweisen, dass die Auszeichnungen vollständig sind. Abgesehen davon, dass diese Auffassung oft § 158 AO widerspricht, muss nach zutreffender Ansicht zudem auf die materielle (inhaltliche) Richtigkeit der Buchführung abgestellt werden. Formelle Fehler können nicht in jedem Fall genügen. Trotzdem ändert diese Argumentation nichts an der Drucksituation, wenn die Betriebsprüfung schätzt. Der Unternehmer muss dann "gegen Windmühlen" kämpfen, wenn er sich unzutreffend besteuert sieht. Berater und Steueranwälte können hierbei zwar helfen, aber Nervenstärke und die notwendige Liquidität für Beratung muss vorhanden sein. Nicht selten geht es um die Existenz des Unternehmens.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Entwicklung des sog. Kassenchip finanziell gefördert und feiert ihn auf seiner Internetseite als "vielversprechende Innovation". Trotzdem lehnt dieses Ministerium als auch das BMF die Einführung als "zu bürokratisch" ab. Ein Steuerabteilungsleiter von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hält eine verpflichtende Einführung für "nicht umsetzbar", wie er den Bundesländern schriftlich mitteilte (so der Spiegel v. 31.1.2015) .

Daher ist vorläufig davon auszugehen, dass die gesetzliche Einführung des Kassenchips auf die lange Bank geschoben ist.

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