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INSIKA Verfahren bei Registrierkassen

Das INSIKA-Verfahren ist ein elektronisches Verfahren, welches die vollständige Erfassung und Aufbewahrung von Belegen einer Kasse (Registrierkasse) sicherstellt. Es ist eine Alternative zu konventionellen Fiskalspeicher-Systemen.

Es scheint allemal erforderlich, gesetzliche Regelungen zur Absicherung dieses INSIKA-Verfahrens oder eines vergleichbaren Sicherheitsstandards einzuführen. Wenn dann dieser Standard eingehalten wird, so wäre der Unternehmer gegen unberechtigte Hinzuschätzungen aufgrund der Kassenführung geschützt. Ergänzend wäre aus unserer Sicht vom Gesetzgeber zu fordern, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf auch andere Verschlüsselungsverfahren zulässt und lediglich einen bestimmten Mindeststandard an Verschlüsselungssicherheit und Manipulationsschutz vorschreibt.

Das INSIKA-System für Kassen in der öffentlichen Wahrnehmung

Insbesondere in den Fachmedien werden die Argumente pro und contra INSIKA-Verfahren ausgetauscht. Je nach politischer Anschauung und Zielrichtung handelt es sich hierbei teilweise aber nur um Scheinargumente und Versuche, das weitere Verfahren zur Einführung eines Manipulationsschutzes zu blockieren. Um hier etwas mehr Klarheit zu schaffen, geben wir an dieser Stelle einen kurzen Überblick über häufige Irrtümer und Vorurteile betreffend INSIKA:

1. Das INSIKA-Verfahren sei unsicher

2. Das INSIKA-Verfahren verursache Probleme

3. Das INSIKA-Verfahren sei technisch überholt

4. Das INSIKA-Verfahren sei unflexibel

5. Das INSIKA-Verfahren verursache hohe Kosten

6. Das INSIKA-Verfahren führe zu mehr Bürokratie

7. Die bisherige Rechtslage genüge

In den aktuellen Themen informieren LHP Rechtsanwälte unter anderem unter "Schätzung" (Betriebsprüfung) zu laufenden Entwicklungen zum Thema manipulationssichere Rgistrierkassen und Taxameter bzw. Abwehr von hohen Zuschätzungen durch Finanzamt und Steuerfahndung.

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