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Einkommensteuererklärung: Zeile 108 "Geschäftsbeziehungen ins Ausland" ausfüllen?

Die Vordrucke zur Einkommensteuer 2009 sieht im Mantelbogen folgende Frage vor (Zeile 108):

"Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland? Ja/Nein"

Wie soll diese Frage beantwortet werden?

Es gibt noch keine Rechtsprechung zu dieser Frage. Meines Erachtens ist die Frage unzulässig aus folgenden Gründen:

1. Mit der korrekten Ausfüllung der Vordrucke KAP und AUS erfüllt der Bürger seine Mitwirkungspflicht.

2. Die weite Formulierung der Frage in Zeile 108 ist nicht vom Wortlaut der Regelung des § 90 Abs. 2 Satz 3 AO gedeckt. § 90 AO regelt die Mitwirkungspflicht ausdrücklich nur für sog. Steueroasen. Laut BMF gibt es im Moment jedoch keine sog. Steueroasen im Sinne dieser Norm, weil diese in einer Liste des BMF veröffentlicht sein müssten. Diese Liste ist laut BMF zur Zeit leer.

3. § 90 Abs. 2 Satz 3 AO gilt erst ab 2010 und kann daher nicht vergangenheitsbezogen für 2009 angewandt werden.

Empfehlung:

Daher sollte die Frage - wenn die Anlagen KAP und AUS ausgefüllt worden sind - meines Erachtens weder mit Ja noch Nein beantwortet werden. Kreuzt z.B. ein pflichtbewusster Bürger das "ja" an, wenn er z.B. eine Kreditkarte eines ausländischen Finanzunternehmens besitzt, so kann er allein deshalb - unberechtigt - in das "Prüfraster" des Finanzamtes gelangen und muss Nachfragen beantworten. Abgesehen davon dürfte eine Kreditkarte keine "nachhaltigen" Geschäftsbeziehungen i.S.d. § 90 Abs. 2 Satz 3 AO begründen.

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