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Rechtsform GmbH & Co. KG

Zur Definition der "Mischform" GmbH Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, an der eine GmbH – meist als einzige – Komplementärin beteiligt ist. Daher gelten zunächst auch für die GmbH & Co. KG die im Beitrag zur Kommanditgesellschaft dargestellten Regelungen.

Durch die Aufnahme einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin ist es möglich, in der Rechtsform der KG eine Haftungsbeschränkung zu erreichen, wie sie bei der GmbH von Gesetzes wegen besteht. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einige Schutzvorschriften zugunsten der Gläubiger vorgesehen, damit diese die Haftungsbegrenzung erkennen und damit – in ähnlicher Weise wie bei der GmbH – Vorsorge getroffen wird, um den in Form des Kapitals der GmbH bestehenden Haftungsfonds in seinem Bestand zu erhalten. Durch die Regelungen in § 19 Abs. 2 HGB i.V.m. dem §§ 177a, 125a HGB ist zunächst sichergestellt, dass die Haftungsbeschränkung aus der Firma zu erkennen ist und der Rechtsverkehr durch Pflichtangaben auf den Geschäftsbriefen von dieser Haftungsbeschränkung Kenntnis erlangt. Damit sind die Geschäftspartner der GmbH & Co. KG vor der Haftungsbegrenzung gewarnt. Gemäß §§ 264 a i.V.m. 325 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer GmbH & Co. KG den Jahresabschluss und den Lagebericht - wenn es sich um kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. (1) HGB handelt, genügen Bilanz und Anhang - binnen Jahresfrist zum Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft einzureichen. Schließlich haben die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters nach § 15a InsO – in gleicher Weise wie dies bei der GmbH der Fall ist – innerhalb von 3 Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der Gesellschaft Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Damit soll – wie bei der GmbH – sichergestellt werden, dass im Falle der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ein geordnetes Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger eingeleitet wird.

Mit der GmbH & Co. KG werden die Vorteile einer Rechtsform mit Haftungsbeschränkung mit den Vorteilen der Personengesellschaft in den Bereichen des Steuerrechts und der Mitbestimmung verbunden.

Vorteile der Rechtsform GmbH & Co. KG

  • natürliche Personen haften nur beschränkt persönlich
  • Geschäftsführer kann jeder beliebige Dritte sein (insbesondere von Bedeutung für eine evtl. Unternehmensnachfolge)
  • Verbindung der Vorteile der Haftungsbeschränkung mit den steuerlichen Vorzügen der Besteuerung der Personengesellschaft (Gewinne aus der GmbH & Co. KG werden – soweit nicht die sog. Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG gewählt wird - nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert)
  • hohe Flexibilität, eignet sich insbesondere für Familienunternehmen
  • erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung ohne die bisherigen Interessen der Gesellschafter zu beeinträchtigen, da Kapitalgeber den Kommanditisten entsprechen;
  • Kommanditanteile können erbschaftsteuerrechtlich günstig verschenkt und vererbt werden

Nachteile der Rechtsform GmbH & Co. KG

  • Publizitätspflicht der Jahresabschlüsse
  • die Rechtsprechung tendiert dazu, viele Grundsätze des GmbH-Rechts auf die GmbH & Co. KG anzuwenden, da sie sachlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darstellt
  • sie eröffnet keinen Kapitalmarktzugang
  • geringe Flexibilität bei der Wahl der Finanzierungsinstrumente
  • es besteht die Gefahr, dass durch weitgehende Rechte für die Gesellschafter Interessenkonflikte in das Unternehmen hineingetragen werden;
  • die Tätigkeitsvergütung eines Gesellschafters ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig
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