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Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Allgemeines zu Personengesellschaften

Personengesellschaften sind privatrechtliche, rechtsgeschäftlich begründete Personenzusammenschlüsse zu einem gemeinsamen Zweck, bei denen die Personen der Gesellschafter im Mittelpunkt stehen. Ihre persönliche Mitarbeit und ihre persönliche Haftung sind der Normalfall. Sie sind nicht körperschaftlich, sondern mitgliedschaftlich organisiert, eine vom Vermögen der Mitglieder getrennte Haftungsmasse, wie sie kennzeichnend für die Kapitalgesellschaften ist, fehlt. Die Anteile an der Personengesellschaft sind – nach dem Gesetzestypus – nicht frei übertragbar. Es gilt – sofern nichts anderes geregelt ist – das Einstimmigkeitsprinzip. Der Grundtypus der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Für den Bereich des Handelsrechts sind dies die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft, die stille Gesellschaft, die Reederei und die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).

Rechtliche Hinweise zur GbR von Zweck und Gründung bis Auflösung

1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Zweck, Rechtsfähigkeit

2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Geschäftsführung, Vertretung

3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftsvermögen

4. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Haftung

5. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Beteiligung am Gewinn und Verlust

6. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Kündigung, Beteiligung Minderjähriger

7. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Auflösung, Auseinandersetzung

8. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Ausscheiden von Gesellschaftern

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