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Gesetzliche Erbfolge ausschließen - Testament oder Erbvertrag?

Zu gegebener Zeit sollte sich jeder Mensch einmal Gedanken über das Schicksal des zu Lebzeiten erarbeiteten Vermögens nach dem eigenen Ableben machen. Zwar mag die Beschäftigung mit dem eigenen Tod viele Menschen ängstigen, jedoch ist die Errichtung eines Testaments oder der Abschluss eines Erbvertrags unerlässlich, um die Erbfolge den eigenen Vorstellungen entsprechend zu gestalten. Stirbt ein Mensch, ohne zu Lebzeiten ein wirksames Testament errichtet oder einen Erbvertrag abgeschlossen zu haben, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Gesetzgeber bestimmt, von wem und zu welchen Anteilen der Erblasser beerbt wird. 

Gestaltung der Erbfolge: Testament versus Erbvertrag

Testament

Erbvertrag

Ob die Errichtung eines Testaments oder der Abschluss eines Erbvertrags vorzugswürdig ist, hängt von dem konkreten Einzelfall ab, so dass eine umfassende und fundierte juristische Beratung unerlässlich ist. Profitieren Sie insoweit von der langjährigen Erfahrung von LHP Rechtsanwälten in Köln auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftssteuerrechts.

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