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Erbauseinandersetzung

Erbe auseinander setzen - Teilung des Gesamterbes mit den Miterben

Auch juristische Laien müssen sich im Falle des Ablebens eines Erblassers mit dem Erbe auseinandersetzen. Dieser juristische Begriff meint dabei nicht die mentale Auseinandersetzung mit der Tatsache des Todes, sondern ein Erbe auseinandersetzen meint in erster Linie die Teilung eines Gesamterbes mit den Miterben, also der Erbengemeinschaft. Daraus lässt sich ableiten, dass man nur dann das Erbe auseinandersetzen muss bzw. kann, wenn mehr als einen Erben gibt und der Nachlass sich also unter mehr als einem Erben aufteilen lassen muss. 
Die Pflicht zur Erbauseinandersetzung ergibt sich aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund des Testaments des Verstorbenen, in dem mehrere Erben festgelegt sind. Das Erbrecht sieht in einem solchen Fall vor, dass jeder Erbe verlangen kann, das Erbe auseinanderzusetzen. Dabei ist festgelegt, dass das Erbe zunächst "in Natur" wie es im Erbrecht heißt, geteilt wird. Besteht es etwa aus mehreren Vermögenswerten, so sind diese Vermögenswerte die natürlichen Teile, die entsprechend ihrem Wert und dem jeweiligen Erbanspruch verteilt werden können. Das klingt in der Theorie ebenso logisch wie einfach, erweist sich in der Praxis jedoch oft als problematisch. Die Auseinandersetzung von Erbe führt nicht selten zu Streitigkeiten der Erben untereinander. Spätestens dann sollte man sich kompetente Unterstützung suchen, einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, werden sich seine Angehörigen sicher nicht als erstes Gedanken darüber machen, wie sich das Erbe auseinandersetzen lässt. Doch wenn es dann an die Testamentseröffnung geht und ein großer Kreis naher und weniger naher Verwandter sich versammelt und auf eine großzügige Berücksichtigung im Testament hofft, müssen alle Erbberechtigten das Erbe auseinandersetzen und sich am besten gütlich einigen. Das ist, die Erfahrung zeigt das deutlich, umso einfacher, je weniger Erbe zu verteilen ist, und wird dementsprechend anspruchsvoller, wenn signifikante Werte zu verteilen sind. 

Erbauseinandersetzung - Rechtsberatung und Mediation statt Familienstreit

Um  eine Erbauseinandersetzung möglichst sachlich zu gestalten, ist ein Fachanwalt für Erbrecht eine wertvolle Hilfestellung und Unterstützung. Auch kann es durchaus sinnvoll sowie zeit- und kostensparend sein, die nicht selten emotionsgeladene Erbauseinandersetzung im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu klären. Wer einen erfahrenen Erbrechtsanwalt oder Testamentsvollstrecker in Köln sucht, findet bei uns Rechtsanwälte mit Erfahrung im Erbrecht und in der Erbrechtsmediation, die dabei unterstützen, das Erbe auseinanderzusetzen und eine Einigung zwischen allen Erbberechtigten herzustellen. Eine solche Einigung ist häufig mit Kompromissen des einen oder anderen Erben verbunden, insbesondere dann, wenn sich das Erbe nur dadurch auseinandersetzen lässt, dass es in Gänze oder Teilen veräußert wird.

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