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Profifußballer im Visier der Steuerfahndung

Wie der WDR am 04.11.2013 berichtete, brachte eine Steuer-CD aus der Schweiz die Steuerfahnder auf die Spur der Fußballprofis: So wurden z.B. die deutschen Panini-Bilder in der Schweiz lizenziert und schließlich in Italien gedruckt, wodurch entsprechende schweizerische Kontoverbindungen bekannt wurden.

Die Gelder, welche die Profifußballspieler für die Hingabe ihrer Persönlichkeitsrechte erhielten, gaben sie aber nicht in ihren deutschen Steuererklärungen an, wie der Vorsitzender der Steuergewerkschaft in Nordrhein-Westfalen, Manfred Lehmann, gegenüber dem WDR Hintergrund-Magazin „sport inside“ erklärte. Eine Stichprobe der Steuer-CD durch den Landesrechnungshof Niedersachsen bei 60 Profifußballspielern ergab bei einem Drittel der überprüften Fälle Verdachtsmomente für eine Steuerhinterziehung überwiegend wegen nicht erklärter Einkünfte aus Handgeldern und Werbung. Seit einiger Zeit finden daher verstärkt Betriebsprüfungen bei Profifußballern statt. Lehmann rechnet damit, dass diese Ermittlungen in den nächsten Jahren erheblich ausgeweitet werden.

In seinem Beitrag berichtete der WDR auch vom Fall des ehemaligen Bochumer Fußballprofis Raymond Kalla, der 2008 wegen Steuerhinterziehung von Handgeldern in Höhe von 930.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde und heute aus Angst vor einer Verhaftung nicht mehr nach Deutschland reist. In einem anderen Fall zahlte ein Profifußballer Beiträge für Vermittlungstätigkeiten an eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma, welche auf den Namen seines Stiefbruders lief. Im Zuge der Ermittlungen stießen die Steuerfahnder auf ein bisher nicht bekanntes Konto des Fußballers, von seinem Stiefbruder ausgestellte Scheinrechnungen und auf mit dem Vater abgeschlossene Scheinberaterverträge. Die Höhe der hinterzogenen Einkünfte belief sich auf insgesamt 400.000 Euro. Bereits vor mehreren Jahren wurde ein Vorstandsvorsitzender eines Bundesligavereins wegen Hinterziehung von Lohnsteuer in Höhe von 1,1 Mio. Euro zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Vorstandsvorsitzende hatte u.a. mit ausländischen Briefkastenfirmen bzw. einem Spielerberater Zusatzverträge bei mehreren Profifußballspielern abgeschlossen, bei denen der Verein die Gehaltsforderungen nicht erfüllen konnte. Die Verträge, denen der Aufsichtsrat nicht zugestimmt hatte, sahen die Abtretung der Vermarktungsrechte an den Spielern an den Verein gegen ein angeblich hohes Entgelt vor. Von den dann auf Auslandskonten der Fußballprofis gezahlten Beiträge wurde jedoch keine Lohnsteuer einbehalten.

Besondere Hinweise vom Rechtsanwalt für Profifußballer: In den uns bekannten gewordenen Fällen handelte es sich bei den unversteuerten Einnahmen der Profifußballer meistens um Handgelder, sog. signing fees oder bonus fees, aber auch Einnahmen aus Werbeverträgen, Fernsehauftritten und Autogrammstunden. Wie diese zusätzlichen Einnahmen bezeichnet werden ist für die steuerliche Würdigung ohne Bedeutung. Festzuhalten ist, dass es sich um steuerpflichtige Einnahmen handelt. Werden sie vom betroffenen Fußballer nicht ordnungsgemäß versteuert, begeht er eine Steuerhinterziehung und kann von der Steuerfahndung entsprechend verfolgt werden. Wir haben in zu prüfenden Fällen weiterhin festgestellt, dass die zusätzlich Einnahmen häufig nicht direkt an die Profis ausgeschüttet wurden, sondern Strohleute (sog. Treuhänder) oder ausländische Gesellschaften (Domizilgesellschaften oder Offshore-Gesellschaften) zwischengeschaltet wurden. Diese hatten ihren Sitz typischer weise auf den Karibischen Inseln oder auch den britischen Kanalinseln.  Um einem öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren zu entgehen, bleibt den betroffenen Profis nur der Weg über die Selbstanzeige. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Selbstanzeigenberatung konnten wir als Rechtsanwälte/Steuerberater/Fachanwälte für Steuerrecht bisher in vielen hundert Fällen die Abgabe einer vollständigen und wirksamen Selbstanzeige - und damit die STRAFFREIHEIT - für unsere Mandanten gewährleisten.


Wir bieten als Rechtsanwälte, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht in Köln:

Eine umfassende Beratung vom Beginn bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie haben stets einen kompetenten Ansprechpartner für Fragen und werden jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens unaufgefordert informiert.

Bei ausländischen Kapitalvermögen (Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg etc.) übernehmen wir gerne die gesamte Kommunikation mit dem ausländischen Kreditinstitut und sorgen dafür, dass die für eine Selbstanzeige benötigten Unterlagen sicher zu uns gelangen. 

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