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Diskussion um Einführung des Fiskal-Chips (INSIKA-Verfahren) für Bargeld-Branchen

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geht in Opposition zum Kassen-Chip (Fiskal-Chip)

Für Bargeldbranchen, z. B. im Einzelhandel, im Taxigewerbe oder in der Gastronomie, wollen die Bundesländer das sog. INSIKA-Verfahren ("Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme") oder vergleichbare Verfahren einführen. Dies bedeutet: Unternehmen, die Registrierkassen benutzen, sollen danach verpflichtet werden, eine technische Lösung zu nutzen, welche Manipulationen ausschließt. Dies betrifft nicht nur den Einzelhändler, sondern z.B. auch jedes einzelne Fahrzeug eines Busunternehmers oder jedes Taxi. Der DIHK weist in seiner aktuellen Stellungnahme v. 29.10.2015 darauf hin, dass die Einführung eines solchen technischen Manipulationsschutzes nach seiner Ansicht zu teuer, ungeeignet und insgesamt unverhältnismäßig sei.

Bundesländer streben Einigung bis Dezember 2015 an

Noch in diesem Jahr streben eine Reihe von Bundesländern einen Gesetzentwurf auf Bundesebene an. Das neue Gesetz soll technologieoffen sein, so dass z. B. INSIKA-Verfahren nur eine Möglichkeit darstellt. Welcher Nutzen ergibt sich für das Finanzamt? Die Bedeutung ergibt sich insbesondere in Betriebsprüfungen. Durch den Einsatz einer INSIKASmartcard können Steuerbehörden sämtliche Kassenbewegungen nachvollziehen. Für jeden Umsatzvorgang wird eine elektronische Signatur auf der Smartcard gespeichert. Diese Signatur wird anschließend auf den zugehörigen Bon gedruckt. Manipulationen durch illegale "Zapper"-Software oder nachträgliche Stornobuchungen sollen so verhindert werden.

Kosten und Vorteile für Unternehmen

Zutreffend weist der DIHK darauf hin, dass Kassenmanipulationen und die damit verbundene Steuerhinterziehung nicht akzeptabel sind. Er zieht jedoch nach Ansicht unserer Steueranwälte aus Sicht der Praxis die falsche Schlussfolgerung. Denn die bisherige Prüfungspraxis in der Betriebsprüfung führt bei Kassenprüfungen zu erheblicher Rechtsunsicherheit der Unternehmen. Teilweise exorbitante Hinzuschätzungen sind die Folge. Einige wenige Betriebsprüfer beginnen eine Prüfung damit, dass sie dem Unternehmer sagen, „bei jeder Kasse Manipulationen nachweisen zu können“. Das Klima in derartigen Prüfungen ist in der Regel angespannt. Letztlich leiden alle Unternehmen aller Bargeldbranchen unter diesem Generalverdacht. Daher ist es aus unserer Sicht zu begrüßen, wenn Rechtssicherheit besteht und Unternehmen nicht fürchten müssen, noch 10 Jahre später für einen Zeitraum von z.B. 10 Jahren eine Hinzuschätzung zu versteuern. Gegenüber diesem existenziellen Risiko sind die einmaligen Investitionen oft verhältnismäßig gering. Der Hinweis des DIHK, dass oft schon kaum noch Bargeldumsätze gemacht würden, geht nach unserer Praxiserfahrung fehl. Auch wenn Kartenumsätze zunehmen, so werden erhebliche Umsatzanteile sicher auch künftig in Form von Bargeld erfolgen (z.B. Imbiss-Betriebe, Taxifahrten etc.). Auch ist fraglich, ob in der Praxis die Forderung des DIHK, alle Umsätze aufzuzeichnen und unangekündigte Kassenprüfungen zu machen, das o.g. Problem des Generalverdachts löst. Insbesondere bedeuten vermehrte und unangekündigte Prüfungen auch eine wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen (Zeitaufwand, Beratungsbedarf).

Fiskal Chip aktuell: Fazit unserer Steueranwälte

Nach unserer Ansicht wäre für die Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmen der Fiskal-Chip eine Möglichkeit, mehr Rechtssicherheit in Prüfungen zu erreichen. Wir halten es durch Erfahrungen in vielen Betriebsprüfungen für diese Unternehmen nicht für hilfreich, den sog. Fiskal-Chip weiterhin politisch zu blockieren.

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