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StartSpecial: Krypto-Besteuerung

Kryptowährungen und Steuerberatung

Als Experten im Bereich der Besteuerung von Kryptowährungen bieten LHP Rechtsanwälte Steuerberater auch den Service der Steuerberatung an. Wir bieten das komplette Leistungsspektrum auf dem Gebiet der Distributed Ledger Technologie (Blockchain) an und erstellen für Sie Steuererklärungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Jahresabschlüsse. Wir beraten und vertreten Sie dabei nicht nur im Zusammenhang mit Einkünften aus dem Trading, Lending, Staking, Initial Coin Offering (ICO) und dem Mining von Kyrptowährungen, sondern nehmen auch die Auswertung Ihrer Kryptowallet für steuerliche Zwecke vor.  Auswertungen Ihrer Kryptowallet können dabei anhand von Transaktionslisten in einem auslesbaren Format vorgenommen werden. Wir sorgen für die steuerliche Beurteilung und Deklaration Ihrer Einkünfte als Privatperson sowie als Unternehmer und vertreten Sie im Streitfall gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen von Einspruchs- und Klageverfahren. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit der Abgabe einer sog. Selbstanzeige, wenn diese geboten ist, um bislang unversteuerte Einkünfte nachzuerklären.

Weiterführende Informationen & Beratung:

Christoph Gehrke informiert zu NFTs und Steuern


LHP Rechtsanwälte Steuerberater im Video zum Thema Non-Fungible-Token (NFT)

Die Erfahrung zeigt, dass die eigene Beurteilung und Einordnung der Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit der Einkünfte oftmals fehlerbehaftet ist; so wird beispielsweise oftmals die Verlängerung der einjährigen Spekulationsfrist auf insgesamt 10 Jahre übersehen. Wir stehen Ihnen daher gerne als Spezialisten bei der Ermittlung Ihrer Einkünfte zur Seite.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Rechtliche Begutachtung Ihrer Einkünfte

  • Einkommensteuererklärung

  • Steuerliche Begleitung von ICOs und ITOs

  • Körperschaftsteuererklärung

  • Gewerbesteuererklärung

  • Umsatzsteuererklärung

  • Einnahmen-Überschussrechnung

  • Jahresabschlüsse

  • Schenkungssteuererklärungen

  • Erbschaftsteuererklärungen

  • Einreichung der Steuererklärung(en) bei den Finanzbehörden

  • Korrespondenz mit den Finanzbehörden

  • Vertretung und Beratung im Zusammenhang mit Einspruchs- und Klageverfahren

  • Vorbereitung und Abgabe einer Selbstanzeige

Ein individuelles Angebot unterbreiten wir Ihnen gerne. Bitte kontaktieren Sie uns unter
info@lhp-rechtsanwaelte.de oder über unser Kontaktformular.

Flexibiltät bei der Bezahlung!
Gerne können Sie uns auch in Kryptowährungen (wir akzeptieren Bitcoin und Ethereum) bezahlen. Darüber hinaus akzeptieren wir die gängigen Zahlungsmethoden: bar, per Überweisung, Paypal, Visa/Mastercard.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

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