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Gruppenanfragen

Ein effektives Mittel der steuerlichen Ermittlung im Ausland! LHP Rechtsanwälte informieren und beraten zu Gruppenanfragen im Rahmen der internationalen Amtshilfe.

Ein aktuelles Thema der internationalen Amtshilfe sind auch Gruppenanfragen (internationaler Informationsaustausch). Deutschland hat hierzu eine Reihe von Regelungen mit anderen Staaten getroffen, die teilweise dort noch in nationales Rechts umgesetzt werden müssen. Die Besonderheit besteht darin, dass Deutschland mit diesem Instrument mit wenig Aufwand (1 Brief) viele Informationen erhalten kann. Insbesondere wird dieses Ermittlungswerkzeug für den Bereich der sog. Schwarzgeldkonten im Ausland diskutiert. Auf diesen Bereich sind Gruppenanfragen jedoch nicht begrenzt. Auch andere Einkünfte und Gruppen-Sachverhalte können betroffen sein. Beispielsweise könnten sich Gruppenanfragen u.U. auch auf Gruppen von Honorarärzten  mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit beziehen.

Gruppenanfragen: Definition und Grenzen

Hier soll der Begriff der Gruppenanfrage näher beleuchtet werden, um mehr Klarheit in die aktuellen Medienberichte zu bringen. Vorab auch hier unser Hinweis: Allein Medienberichte über Gruppenanfragen können eine Selbstanzeige nicht sperren! Erst die Tatentdeckung ist einer von mehreren möglichen Sperrgründen. Die Selbstanzeige sollte daher im Einzelfall besprochen werden.

Was sind Gruppenanfragen?

Grenzen für Gruppenanfragen

Rechtsbehelfe bzw. Abwehr von Gruppenanfragen, Verwertungsverbote

LHP Rechtsanwälte behalten künftige Entwicklung im Blick

Die Diskussion zu Gruppenanfragen ist in Bewegung. Finanzämter erhoffen sich in baldiger Zukunft allerdings auch Informationen durch den automatischen Auskunftsverkehr (AIA). So bleibt abzuwarten, ob die Ermittlungsbehörden tatsächlich verstärkt das umstrittene Instrument der Gruppenanfragen nutzen oder schlicht die Früchte aufgrund des automatischen Informationsaustausches „ernten“ wollen. Die Steueranwälte von LHP in Köln und Zürich behalten die Entwicklung im Blick.

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